Die Plattform seniors@work ist sicherlich ein tolles Angebot für einige Senior*innen. Allerdings zeigt sich bei näherer Betrachtung bald, dass sowohl bei den mitmachenden Senior*innen wie auch bei den Jobangeboten, dass das Weiterarbeiten nach der Pensionierung nur für einen beschränkten Teil der Rentner*innen in Frage kommt. Es sind dies wohl tendenziell mehr Menschen mit akademischem Hintergrund und/oder «Bürojobs». Maurer*innen, Gärtenbauer*innen, Verkäufer*innen sind Mangelware.  Hinzukommt, dass es zu unterscheiden gilt zwischen Erwerbstätigkeit und ehrenamtlichen Engagement.

Es waren Zusammenschlüsse von Arbeitnehmenden, die die Gewerkschaften begründeten. Somit wird deutlich, dass sich die Gewerkschaften für Erwerbstätige einsetzen. Nichtsdestotrotz stehen Arbeitnehmende, die über das ordentliche AHV-Alter hinaus weiterarbeiten, nicht im Fokus der Gewerkschaften. Dies weil unsere Aufmerksamkeit zuerst jenen Arbeitnehmenden gewidmet werden muss, die heute nicht bis zur ordentlichen Pensionierung arbeiten können bzw. arbeiten dürfen. Das Erreichen des ordentlichen Rentenalters ist für viele Erwerbstätige gerade, aber nicht nur, in körperlich belastenden Berufen schon eine grosse Herausforderung.

Eine Studie der Arbeitslosenversicherung hat ergeben, dass ältere Arbeitnehmende oft grosse Mühe haben wieder eine neue Stelle zu finden, obwohl sie eine gute Ausbildung und gute Qualifikationen haben. Selbst wenn sie ihre Lohnvorstellungen deutlich senken.

Die schlechteren Leistungen bei der 2. Säule sind auch die Ursache dafür, dass die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen stark angestiegen ist.

Dabei kann das Argument, ältere Arbeitnehmende seien zu teuer, nicht akzeptiert werden: Laut einer Erhebung des statistischen Amtes in Zürich, hat die Lohnentwicklung für Frauen bis ca. zum 50. Lebensjahr bzw. für Männer bis zum 55. Lebensjahr einen positiven Effekt auf den Lohn – danach wird er negativ – ein ähnliches Bild zeigen detaillierte Auswertungen des Lohnrechners (www.lohnrechner.ch).

Viele Arbeitnehmende würden trotz dieser Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gerne wenigstens bis zu ihrer ordentlichen Pension arbeiten, oder müssten dies auch um eine einigermassen anständige Rente zu erzielen. Die Zahl der arbeitslosen Menschen, die über 55 Jahre alt sind, steigt aber stetig an. Aus diesem Grund fordern die Gewerkschaften folgende Punkte:

  • Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigungen geschützt werden, wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz). Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.
  • Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die heute benachteiligten älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.
  • Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern.

Parallel zu den erwähnten präventiven Massnahmen ist es absolut unerlässlich, dass die bestehenden Lücken der sozialen Absicherung im Vorrentenalter endlich geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose ein äusserst wichtiger Schritt und wird von den Gewerkschaften sehr begrüsst.

Über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zu arbeiten, soll möglich sein, aber dabei darf weder finanzieller noch hierarchischer Druck zu Lasten der Arbeitnehmenden und auf den Arbeitsmarkt entstehen. Unter dieser Prämisse befürworten die Gewerkschaften eine Flexibilisierung des Rentenalters, sofern sie allen Arbeitnehmenden offen und zugänglich ist. D.h. es muss auch Menschen mit mittlerem und kleinerem Einkommen möglich sein, nicht noch länger arbeiten zu müssen, sondern sich früher pensionieren zu lassen.

Eine Flexibilisierung des Rentenalters kann Arbeitsplätze insbesondere für jüngere Menschen schaffen. Es scheint daher wenig sinnvoll, dass Arbeitsstellen von Menschen, die bereits seit 10 Jahren pensioniert wären, besetzt bleiben. Das bedeutet aber auch, dass unser berufliches Vorsorgesystem es allen ermöglicht, spätestens nach dem Erreichen der ordentlichen Rente weiterhin ein Leben in Würde führen zu können. Wer ein Erwerbsleben lang nicht in den Genuss einer 2. Säule kam und eine AHV-Minimalrente erhält, kann kaum von einem würdevollen Leben sprechen. Solche Menschen – betroffen von Altersarmut sind in erster Linie Frauen – könnte die finanzielle Not zur Weiterarbeit nach der Pensionierung zwingen, obwohl sie es körperlich kaum mehr schaffen, z.B. acht Stunden am Tag an einer Kasse zu sitzen. Andererseits ist die Weitergabe von Knowhow, v.a. betriebsspezifischem, von erfahrenen zu jüngeren Mitarbeitenden äusserst wertvoll. Daher regen die Gewerkschaften die Arbeitgeber auch an, die internen Nachfolgeregelungen mit generationenübergreifenden Tandem-Lösungen, z.B. auch im Jobsharing mit Teilpensionierungsmodellen (sofern finanzierbar), zu gestalten. Es wäre wünschenswert, wenn der nachhaltige Effekt solcher Modelle höher gewichtet würde als dies allzu oft bei rein finanzieller, kurzfristiger Betrachtung der Fall ist.

Toya Krummenacher

Präsidentin Basler Gewerkschaftsbund

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